Mitgliedschaft - German Krav Maga Federation

German Krav
MagaFederation
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Krav Maga ist ein sogenanntes Hybridsystem, dh.viele Techniken finden sich in anderen Kampfkunstsystemen wieder.
Die GKMF ist stehts bemüht Kontakt und freundschaftliche Verbindungen zu Kampfkünsten jeglicher Art zu suchen.
Viele unserer Instructoren sind seit vielen Jahren, Trainer und Praktizierende anderer Kampfsportarten bzw. Kampfkünste.
"Wir vergessen niemals, wo wir herkommen"

Die Mitgliedschaften für Schüler eines Krav Maga Clubs innerhalb der German Krav Maga Federation übernehmen die lokalen Instructoren.

Für externe, interessierte Personen:
In der GKMF können auch "externe" Personen Mitglied werden.
Daher können sowohl einzelne Kampfsportler, sowie komplette Schulen oder Vereine Mitglied bei uns werden und geniessen so eine Reihe von Vorzügen.

    
Kündigungen der GKMF Mitgliedschaft:

für Vertrage, die vor dem 1.10.2016 abgeschlossen wurden, bitte schriftlich an (siehe Vertragsbedingungen)
  • Buchhaltung
  • German Krav Maga Federation
  • Daimlerstr.8
  • 45891 Gelsenkirchen

für Vertrage, die ab dem 1.10.2016 abgeschlossen wurden bitte schriftlich und unterschrieben an:
  • Buchhaltung
  • German Krav Maga Federation
  • Daimlerstr.8
  • 45891 Gelsenkirchen
  • oder per email an: info@gkmf.de
(siehe Vertragsbedingungen für Verträge ab dem 1.10.2016)

WICHTIG
"Art. 229 § 37 EGBGB: gültig ab 1.10.2016
Aber auch wenn Unternehmen keine Kündigung mehr in Papierform fordern dürfen, sollte man auch hier ein paar Punkte beachten, damit diese rechtskräftig ist.
So muss die Firma in der Lage sein, den Vertragspartner ausreichend zu identifizieren, dh auch in einer email muss eine Unterschrift die Kündigung legitimieren!

Dazu gehören neben Angaben wie der Mitgliedsnummer oder Trainingsstätte, Name auch die aktuelle Anschrift.
Sollte diese von der Adresse, welche zu vertragasbeginn angeben wurde abweichen, so muss diese im der Kündigung auch mit angegeben werden.
Ein Unternehmen haftet nicht dafür, wenn eine email nicht ankommt, wenn diese im Spam-Ordner landet.

Die Neuregelung gilt nur für Verträge, die ab dem 1. Oktober 2016 abgeschlossen werden.
Auf ältere Verträge ist das neue Recht nicht anwendbar."

Die GKMF bestätigt jede ordnungsgemäße Kündigung außschließlich schriftlich per Post, daher ist eine aktuelle Anschrift nötig.
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